*Informationen zu den CORONA-Sicherheitsmaßnahmen*
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In den Wintersportorten der Ybbstaler Alpen liegen nicht nur die Skipisten vor jeder Haustür, sondern auch ein erstklassiges Loipennetz.
>>> Loipennutzung mit 2G-Nachweis
Bitte beachten Sie, dass laut behördlicher Bestimmungen für alle Sportstätten, für die eine Nutzungsgebühr erhoben wird, die 2G-Regel (geimpft oder genesen) gilt. Bei der Loipennutzung muss stets ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechender, gültiger 2G-Nachweis mitgeführt werden. Die Kontrolle erfolgt stichprobenartig durch die Mitarbeiter des Loipenzentrums.
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